08.09.2020
Am 01.11.2020 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz - GEG - in Kraft. Es ersetzt unter anderem die derzeit noch gültige Energieeinsparverordnung (EnEV). Eine neue Regelung betrifft die Ölzentralheizungen. Diese dürfen ab 2026 nur noch neu eingebaut werden, wenn die Warmwasserbereitung als hybride Anlage betrieben wird. Ein Teil der Warmwasserbereitung muss dann also auch mit Hilfe von erneuerbaren Energien erfolgen. Ein Neueinbau ist ebenfalls möglich, wenn nicht an das Gasnetz oder an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden kann. Bereits bestehende Ölheizungen und Gasheizungen dürfen weiter betrieben werden. Sind diese aber vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden, dürfen sie nicht weiter betrieben werden.
Für Immobilienkäufer wichtig: Der Käufer hat nach § 80 Abs. 4 Satz 6 GEG die Pflicht, ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis mit einer Person durchzuführen, die zu einer Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist und diese das Gespräch kostenlos anbietet.