Besteuerung von Photovoltaikanlagen
Die Besteuerung von kleinen Photovoltaikanlagen mit einer Maximalleistung von 30 kW wird vereinfacht. Damit sind die Einnahmen aus dem Betrieb der Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien künftig steuerfrei. Das soll bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2022 gelten. „Die Ertragssteuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen ist ein überfälliger Schritt, um die klimafreundliche, dezentrale Herstellung von Strom zu forcieren. Es gibt aber weiterhin steuerliche Hindernisse, die der Erzeugung von Strom durch Photovoltaikanlagen entgegenstehen. Das betrifft insbesondere die Konstellationen, in denen der produzierte Strom den Mietern zugutekommen soll. Die Hürden gilt es, zügig abzubauen“, ergänzt Hegenbarth.