RECHT SO | Interessante Urteile im Immobilienrecht
Mietrecht: Eigenbedarf kann auch durch den Verkauf einer Wohnung entstehen
Besitzt ein Eigentümer zwei Wohnungen in einem Haus, von der er eine bewohnt und eine vermietet, so darf er seinem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er die von ihm bewohnte Wohnung umbauen lassen und neu vermieten will und mit Beginn der Arbeiten in die Wohnung seines Mieters ziehen und dort künftig wohnen möchte. (BGH, VIII ZR 289/23)
Grundstücksübertragung: Von sich aus muss ein Notar keine Steuersparmodelle prüfen
Hat eine Frau von ihrem Vater zwei Grundstücke gegen Einräumung eines Nießbrauchs- und Wohnrechts geschenkt bekommen, so muss der Notar, der den Vertrag dazu aufsetzt, die Vereinbarung nicht auf Steuervorteile ausrichten, wenn die die Frau und ihr Vater einen Steuerberater haben und keine Wünsche gegen über dem Notar äußern. Fallen Schenkungssteuern an (hier in Höhe von rund 66.000 €), weil keine Schuldübernahme bezüglich der Grundstücksdarlehen vorlag, die der Vater bis zu seinem Tod bezahlt hatte. Die nach dem Wegfall des Nießbrauchs entstanden Steuern muss der Notar nicht erstatten. Auch auf den Rechtsverfolgungskosten in Höhe von knapp 18.000 Euro blieb die Frau sitzen. Der Notar hat nicht gegen seine Amtspflichten verstoßen. Er müsse von sich aus einen Grundstücksübertragungsvertrag nicht auf bestimmte Steuersparmodelle prüfen. (OLG Hamm, 11 U 71/23)
Mietrecht: Wer mit Untermiete heimlich abkassiert, fliegt aus der Wohnung
Vermietet ein Mieter seine Wohnung für mehr als doppelt so viel wie die eigene Miete unter, so handelt er rechtswidrig. Mit Untervermietungen dürfen keine Gewinne erzielt werden. Hält sich ein Mieter für längere Zeit im Ausland auf und vermietet er seine Wohnung (in Berlin), für die er 460 Euro Miete bezahlt, für rund 960 Euro weiter, so kann das zur Kündigung des Mietvertrages führen, wenn der Vermieter davon zunächst nichts weiß und der Mieter nach einer Abmahnung nichts ändert. Durch die Gewinnerzielung und die fehlende Erlaubnis hat der Mieter „mietvertragliche Pflichten schuldhaft und nicht unerheblich verletzt“. Zwar können Mieter verlangen, dass ihre Vermieter ihnen eine Untervermietung erlauben, wenn ein berechtigtes Interesse daran vorliegt. Eine gewinnbringende und außerdem „heimliche“ Untervermietung zählt da nicht zu. (BGH, VIII ZR 228/23)
Räum- und Streupflicht: Ein Parkplatz muss nicht komplett eisfrei sein
Befindet sich ein Lkw-Fahrer mit seinem Lastwagen auf dem Gelände eines Unternehmens, das er beliefert, steigt er aus und rutscht er beim Öffnen der Lkw-Plane auf einer (aus einer Sicht) „nicht erkennbaren Eisplatte“ aus, so kann er den Unternehmer dennoch nicht zwingend zu Schmerzensgeld heranziehen (hier verlangte er „mindestens 3.500 € für ein gebrochenes Hand-gelenk). Für Parkplätze seien nicht dieselben Maßstäbe mit Blick auf die Räum- und Streupflicht anzulegen, wie sie für Fußgängerwege gelten. Ein Parkplatz sei „in erster Linie zur Aufnahme des ruhenden Kfz-Verkehrs bestimmt“. Zwar müssen Grundstückseigentümer im Winter auch dort „in gewissem Umfang für die Sicherheit der Fußgänger sorgen“. Allerdings seien „keine per-fekten Lösungen“ gefordert. Vielmehr gehe es darum, im Rahmen des Zumutbaren die von winterlichen Verhältnissen ausgehende Gefährdung zu begrenzen. Das Unternehmen sei weder verpflichtet gewesen, sein „gesamtes Betriebsgelände flächendeckend zu streuen“ noch habe es dafür sorgen müssen, dass der Lkw-Fahrer „beim Aussteigen oder unmittelbar neben dem Fahrzeug auf gestreuten Boden tritt“. (AG München, 173 C 24363/24)
Eigentumswohnung: Eine Heizung für alle muss im Keller eines Einzelnen geduldet werden
Befindet sich in dem Sondereigentum eines Eigentümers (hier in einem Keller) eine gemeinschaftliche Heizungsanlage, so ist der Eigentümer aufgrund seiner Treue- und Rücksichtnahmepflichten so lange verpflichtet, die Heizungsanlage zu dulden, bis die Gemeinschaft eine alternative Heizmöglichkeit geschaffen hat. Es komme auf die Frage der Sondereigentumsfähigkeit des Raumes dann nicht an. Der Eigentümer kann nicht verlangen, dass die Anlage entfernt wird. (LG Frankfurt am Main, 2-13 S 8/24)
- Verwaltungsrecht: Spielstraßen gefährden nicht die Gesundheit von Anwohnern
- Wohngebäudeversicherung: Lange leerstehendes Gebäude muss kontrolliert werden
- Räum-/Streupflicht: Überträgt der Vermieter die Arbeit, haftet er dennoch
- Eigentumswohnung: Für einen Anwalt muss die Gemeinschaft nicht drei Angebote einholen