RECHT SO | Interessante Urteile im Immobilienrecht
Verwaltungsrecht: Spielstraßen gefährden nicht die Gesundheit von Anwohnern
Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in einer Straße hat nicht automatisch eine erhebliche Steigerung der Lärmbelästigung durch spielende Kinder zur Folge. Auch wenn sich zwei Anwohner in ihrem nachbarlichen Wohnfrieden gestört fühlen und sie um ihre Gesundheit fürchten, ist die Verkehrsberuhigung dennoch nicht wieder zurückzunehmen. Die Anordnung des verkehrsberuhigten Bereichs verletzt die Anwohner nicht in ihren subjektiven Rechten. Sie werden weder in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit noch in ihrem Anliegergebrauch beeinträchtigt. Außerdem gilt Lärm durch spielende Kinder nicht als schädliche Umwelteinwirkung, sondern ist als „sozialadäquat“ zumutbar. (OVG Rheinland-Pfalz, 7 A 10802/25)
Wohngebäudeversicherung: Lange leerstehendes Gebäude muss kontrolliert werden
Steht ein Gebäude sehr lange leer, sperrt der Eigentümer die Wasserleitungen nicht ausreichend ab, so dass sie mit Wasser gefüllt waren, und platzen die Leitungen bei Frost, so muss die Wohngebäudeversicherung nicht voll für den entstandenen Wasserschaden zahlen. Der Eigen-tümer hat "grob fahrlässig" gehandelt, ihn treffe ein "hohes Maß an Vorwerfbarkeit". Die Versicherung darf die Leistung um 75 Prozent kürzen. (OLG Frankfurt am Main, 7 U 251/20)
Räum-/Streupflicht: Überträgt der Vermieter die Arbeit, haftet er dennoch
Ist ein Weg vor einem Haus, das aus Eigentumswohnungen besteht, im Januar nicht gestreut, obwohl die Wettervorhersage vor Eisregen und Glatteis gewarnt hatte, so muss der Streupflichtige Schmerzensgeld für Verletzungen zahlen, die sich eine Mieterin bei einem Sturz vor der Haustür zuzieht (hier in Höhe von 12.000 €). Das gelte auch dann, wenn der Streupflichtige (hier der Vermieter) selbst Eigentümer einer Wohnung innerhalb der Eigentümergemeinschaft ist und die Räum- und Streuaufgaben auf einen professionellen Hausmeisterdienst übertragen hat. Dieser Dienstleister ist als "Erfüllungsgehilfe" des Vermieters zu betrachten, für dessen Verschulden der Vermieter haften muss. (BGH, VIII ZR 250/23)
Eigentumswohnung: Für einen Anwalt muss die Gemeinschaft nicht drei Angebote einholen
Hat ein Bauträger eine Wohnungseigentumsanlage errichtet, und bleibt er Miteigentümer, weil nicht alle Wohnungen verkauft werden konnten, so kann er sich nicht gegen einen Beschluss der Eigentümerversammlung wehren, mit dem eine Anwaltskanzlei beauftragt wird, Schadenersatz für die Mängel an dem Bauwerk gegen ihn durchzusetzen, die ein Gutachter festgestellt hat. Das Argument, die Verwaltung der Eigentümerversammlung hätte zunächst - wie bei der Beauftragung des Gutachters - drei Vergleichsangebote von Rechtsanwälten einholen müssen, zog nicht. Eine Rechtsberatung ist nicht vergleichbar mit einem Handwerkerauftrag, denn anders als Handwerker schulden Anwälte eine ergebnisoffene Dienstleistung, so dass aus dem Vergleich der Angebote in der Regel keine Informationen über die Qualifikation der Anwälte abgeleitet werden könne. (BGH, V ZR 76/24)
Betriebskosten: Ist die Abrechnung dem Vermieter nicht möglich, so trifft ihn keine Schuld
Grundsätzlich ist es so, dass Vermieter die Betriebskostenabrechnung den Mietern spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen muss. Das bedeutet, dass - ist der vereinbarte Zeitraum das Kalenderjahr - die Abrechnung bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres beim Mieter sein muss. Versäumt der Vermieter diese Frist, so kann er danach keine Nachforderung mehr verlangen. Legt ein Energieversorger dem Vermieter aber bis zum Stichtag keine Informationen über den Verbrauch eines Mieters vor, so ist ihm eine fristgerechte Abrechnung nicht möglich. Hat er die Verspätung nicht zu vertreten, so kann auch nach Ablauf der eigentlichen Frist abgerechnet werden. (AG Hamburg, 48 C 395/22)
- Mietrecht: Auch grundsätzlich Erlaubtes muss erst genehmigt werden
- Steuerrecht: Wird kein zusätzlicher Wohnraum geschaffen, gibt es auch keine Förderung
- Mietrecht: Endet der Wohnmietvertrag mit Kündigung des Stellplatzes, so ist dieser nicht solo kündbar
- Verwaltungsrecht/Baurecht: Ein Krematorium darf im Industriegebiet entstehen, aber...