RECHT SO | Interessante Urteile im Immobilienrecht
Mietrecht: Wer Essensreste aus dem Fenster wirft, fliegt hinterher
Hat ein Mieter mehrfach Essensreste (unter anderem Nudeln, Fleisch, Gewürzgurken und Knochen) aus dem Dachfenster geworfen, die die Dachrinne verstopften und wegen des Säuregehalts beschädigten, so muss er die Kündigung des Mietvertrages hinnehmen, wenn er deswegen bereits eine Abmahnung vom Vermieter erhalten hat. Verletzt er seine "mietvertraglichen Pflichten" wiederholt, was mit der Beschädigung der Mietsache eindeutig vorliegt, so muss er die vier Wände verlassen. (Dem Mann, der einen rechtlichen Betreuer hat, wurde mehr Zeit als die hier geltenden 6 Wochen für die Räumung der Wohnung gegeben - dreieinhalb Monate gab es zusätzlich.) (AG Hannover, 510 C 5216/23)
Verwaltungsrecht: Eine ehemalige Synagoge darf nicht einfach abgerissen werden
Der Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes, das nach Untersuchungen zu seiner Geschichte im Jahr 1633 als jüdischer Betsaal errichtet worden ist, darf das Gebäude nicht abreißen. Das gelte auch dann, wenn die frühere Synagoge seit Ende der 1980er Jahre ungenutzt ist und verfällt. Der Eigentümer kann nicht mit dem Argument durchdringen, dass der historische Sachverhalt „nicht ausreichend aufgeklärt“ worden und die Rettung des Gebäudes ihm „wirtschaftlich unzumutbar“ sei. Das gelte jedenfalls dann, wenn er nicht belegt, dass das Denkmal unverkäuflich ist (hier hatte ihm zum Beispiel die Stadt einen Kauf angeboten). (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, 10 A 1397/22)
Steuerrecht: Erst mit vollständiger Bezahlung kann es eine Steuerermäßigung geben
Hat ein Ehepaar einen neuen Gasbrennwertheizkessel in das von ihm bewohnte Einfamilienhaus einbauen lassen (hier für rund 8.000 €), so kann diese energetische Maßnahme erst dann zu einer Steuerermäßigung führen, wenn die neue Heizungsanlage komplett bezahlt ist. Stottern die Eheleute die Rechnung mit monatlichen Raten in Höhe von 200 Euro ab, so greift die Steuerermäßigung erst mit Begleichung der letzten Rate. Die in dem Jahr des Einbaus insgesamt gezahlten 2.000 Euro (10 Raten zu 200 €) konnten (noch) nicht für das Jahr steuermindernd berücksichtigt werden. (BFH, IX R 31/23)
Mietrecht: Ein angekündigter Sachverständiger darf die Wohnung betreten
Hat ein Vermieter vor, die Miete für eine Doppelhaushälfte zu erhöhen, so müssen die Mieter des Hauses - gab es eine entsprechende Ankündigung - einem Sachverständigen Zutritt zur Wohnung gewähren, der sich über die Ausstattung und den Erhaltungszustand der Wohnung ein Bild machen will, damit der Vermieter später die Miete anpassen kann. Der Mieter kann nicht argumentieren, dass die ortsübliche Miete auch anhand der Lage des Hauses und mit einer Besichtigung von außen zu ermitteln sei. Ihn treffe eine vertragliche Nebenpflicht, dem Vermieter nach Ankündigung den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund gibt. Und ein solcher lag hier vor. (BGH, VIII ZR 77/23)
Eigentumswohnung: Besichtigungen sollten mit offenen Augen durchgeführt werden
Hat ein Mann eine vermietete Eigentumswohnung gekauft, nachdem er sie besichtigt hat, so kann er später keinen Schadenersatz gegen den vorherigen Eigentümer durchsetzen, wenn es durch Risse in der Dusche zu einem Wasserschaden gekommen sei. Der Eigentümer verlangt knapp 6.500 Euro. Waren diese Risse aber bereits bei der Besichtigung vorhanden und „offenkundig sichtbar“, so wurden sie nicht - wie vom neuen Eigentümer behauptet – „arglistig verschwiegen“. Der Ausschluss von Sachmängelansprüchen im Kaufvertrag gilt. (LG Coburg, 51 O 508/20)