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Mietrecht: Erhebliche Kochgerüche nachts können zehn Prozent Minderung bringen

Wird die Nachtruhe von Wohnungsmietern gestört, weil in ihrem Schlafzimmer Kochgerüche der unter ihr liegenden Wohnungen eindringen, so kann das eine Mietminderung rechtfertigen. Liegt die Küche genau unterhalb der unter den Gerüchen leidenden Mieter, so können zehn Prozent Minderung gerechtfertigt sein. Insbesondere, weil die Beeinträchtigungen nachts auftreten. Auch muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Einflüsse stoppen. Zwar stellen Küchengerüche an sich keinen Mietmangel dar. Sind die Belastungen aber „durchgängig“ (wie hier) und stören sie die Nachtruhe, so liegt ein Mangel vor. (AG Berlin-Mitte, 122 C 156/21)