Baugenehmigungen weiter im Sinkflug
IVD-Präsident Wohltorf: „BauGB-Novelle zu verzagt“
„Die Bundesregierung tritt bei der Krisenbekämpfung im Wohnungsbau weitgehend auf der Stelle“, sagt der Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD, Dirk Wohltorf. „Mal einen Schritt vor, dann wieder zwei zurück und eine Bewegung seitwärts – so kommt der Wohnungsbau nicht in Gang.“
Als Beispiel nennt Wohltorf die Novelle des Baugesetzbuchs, für die am heutigen Tag die Länder- und Verbände-Anhörung endet. Zeitgleich meldet heute das Statistische Bundesamt Destatis erneut einen starken Rückgang der Genehmigungen im Wohnungsbau. Die heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamts weisen für den Juni des Jahres im Vergleich zum Vorjahresmonat 19,0 Prozent weniger Genehmigungen aus.
„Der Entwurf der mit großen Hoffnungen erwarteten Novelle des Baugesetzbuches ist zu verzagt und damit symptomatisch für die Bau- und Wohnungspolitik der Bundesregierung, der es nicht gelingt, eine Trendwende herbeizuführen“, sagt der IVD-Präsident. So gebe es einerseits begrüßenswerte bau- und planungsrechtliche Erleichterungen in der Innenentwicklung. Kommunen könnten künftig einfacher von Bebauungsplänen abweichen, um verdichtetes Bauen auf privaten Wohngrundstücken zu ermöglichen. Andererseits würden im vorliegenden Gesetzentwurf neue Vorkaufsrechte eingeführt, die Umwandlungsbeschränkung verlängert und verschärft sowie neue Anforderungen an die Kommunen zur Bewältigung der Klimakrise geschaffen. Außerdem fehle im vorliegenden Gesetzentwurf die als Bau-Turbo angekündigte Sonderregelung für den Wohnungsbau (§ 246e BauGB).
„Die Koalition ist dringend aufgerufen, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren auf den Kopf zu stellen und alle Maßnahmen, die nicht dem Neubau dienlich sind, rauszuschmeißen“, so Wohltorf. Für den 4. September ist der Kabinettsbeschluss geplant, bis zum Jahresende soll das Gesetz parlamentarisch beschlossen sein.
Pressemitteilung vom 16. August 2024
Ein beispielloser Niedergang des Wohnungsbaus
Im vergangenen Jahr sind die Baugenehmigungen für Häuser und Wohnungen um 26,6 Prozent eingebrochen. Besonders Ein- und Zweifamilienhäuser (-39,1 und -48,3 Prozent) werden laut Statistischem Bundesamt immer weniger gebaut. Eine Kehrtwende ist nicht ersichtlich. „Wie lange wollen der Kanzler und die Ministerpräsidenten der Länder diesem beispiellosen Niedergang des Wohnungsbaus eigentlich noch zusehen?“, kommentiert IVD-Präsident Dirk Wohltorf die katastrophale Jahresbilanz.
„In Deutschland leben so viele Menschen wie noch nie zuvor und gleichzeitig werden immer weniger Zuhause gebaut. Die Politik steht regelrecht erstarrt vor der sich verschärfenden Krise, blockiert sich gegenseitig und agiert dadurch weitgehend kraft- und machtlos. Bei allem Verständnis für die föderalen Strukturen, aber das ist unverantwortlich“, beschreibt Wohltorf das Dilemma aus Sicht der Immobilienwirtschaft.
„Weder ringt sich die Opposition dazu durch, mit einem schnellen Beschluss im Bundesrat die degressive AfA für den Wohnungsbau auf den Weg zu bringen, noch sind die Länder bis auf Thüringen dazu bereit, auf die Grunderwerbsteuer wenigstens für den Ersterwerb oder für Selbstnutzer etwas nachzulassen. Hinzu kommt, dass bereits beschlossene Förderprogramme durch die Überlastung bei der KfW verschleppt werden“, so Wohltorf. „Die Politik steckt mittlerweile in einer Kompetenz- und Bürokratie-Sackgasse fest. Um dem Bund die erforderlichen Entscheidungs- und Umsetzungskompetenzen für die Reanimierung des Wohnungsbaus einzuräumen, darf auch eine Föderalismus-Reform kein Tabu mehr sein.“
Was die überbordende Regulierung angeht, setzt die Immobilienwirtschaft große Erwartungen in Justizminister Dr. Marco Buschmann, der sich den Bürokratieabbau persönlich auf die Fahne geschrieben hat.
Pressemitteilung vom 26. Februar 2024
Immobilientransaktionsvolumen 2023
Nach dem Absturz scheint jetzt die Talsohle durchschritten
- Immobilien-Transaktionsvolumen 2023 bei 229,5 Milliarden Euro
- Im Gesamtjahr minus 30,3 Prozent gegenüber 2022
- Rückgang bei Investitionen seit dem zweiten Halbjahr 2023 gestoppt
In Deutschland wurden im vergangenen Jahr 229,5 Milliarden Euro in private und gewerbliche Immobilien investiert. Das sind 99,9 Milliarden Euro oder 30,3 Prozent weniger als in 2022. Im zweiten Halbjahr vergangenen Jahres stabilisierten sich die Investitionen in Immobilien jedoch. Zu diesem Ergebnis kommt eine Hochrechnung des Immobilienverband Deutschland (IVD) auf Grundlage der Daten des Bundesministeriums für Finanzen zum Grunderwerbssteueraufkommen.
„Der Rückgang des Transaktionsvolumens scheint gestoppt, eine Trendwende bei Investitionen in Immobilien ist absehbar“, sagt IVD-Präsident Dirk Wohltorf. Nach dem 30-prozentigen Einbruch des Transaktionsvolumens, der sowohl auf die rückläufigen Transaktionszahlen als auch auf die sinkenden Preise zurückzuführen sei, rechnet er im Laufe des Jahres mit einer leichten Belebung der Immobilienmärkte. „Noch hält die Europäische Zentralbank die Leitzinsen hoch, im Jahresverlauf erwarten wir leichte Zinssenkungen, die die potenziellen Käufer zurück in den Markt holen. Junge Familien interessieren sich wieder vermehrt für Kaufimmobilien, weil sie aufgrund der steigenden Mieten keine langfristige Perspektive für sich in einer Mietwohnung sehen. „Was es jetzt braucht, sind Impulse, die Kaufinteressenten bei der wichtigsten Investition ihres Lebens Mut machen. So sollte der Staat auf die Belastung von Käufern durch die Grunderwerbsteuer verzichten, wenn sie die Immobilie zur Selbstnutzung erwerben. Bis zu 6,5 Prozent „Strafsteuer“ für die wichtigste Säule der Altersversorgung ist einfach nicht zeitgemäß und muss abgeschafft werden.“
Rheinland-Pfalz und das Saarland legen gegen den Trend zu
Nach Bundesländern betrachtet, ist das Transaktionsvolumen besonders dort rückläufig, wo es 2022 überdurchschnittlich gestiegen war: in den mittel- und ostdeutschen Bundesländern. Gegen den Trend verzeichnen im vergangenen Jahr Rheinland-Pfalz und das Saarland Zuwächse.
Zur Ermittlungsmethode
Das Immobilientransaktionsvolumen beziehungsweise der Immobilienumsatz umfasst sämtliche private und gewerbliche Immobilientransaktionen, für die Grunderwerbsteuer zu entrichten sind. Da die überwiegende Zahl der Transaktionen – mit Ausnahme der Fälle, bei denen Erbschafts- und Schenkungssteuer anfallen sowie Share-Deals – dieser besonderen Umsatzsteuer unterliegen, ist diese Statistik ein probates Mittel, die jährlichen Immobilienumsätze zu erfassen.
Pressemitteilung vom 31. Januar 2024
IVD-Präsident Dirk Wohltorf fordert Maß und Mitte
Die EU-Gebäuderichtlinie befindet sich derzeit in dem sogenannten Trilog. Unter der Moderation der EU-Kommission versuchen das EU-Parlament und der EU-Rat, sich auf einen abschließenden Text der Gebäuderichtlinie zu einigen. Voraussichtlich am 12. Oktober 2023 wird auf höherer Ebene das erste Mal über die im Richtlinienentwurf enthaltenen Mindestanforderungen an Bestandsgebäude beraten, welche in einem Sanierungszwang der am schlechtesten beschaffenen Bestandsgebäuden münden wird. Konkret heißt das: Bis zum Jahr 2030 sollen alle Wohnhäuser mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ und bis 2033 mindestens die Energieeffizienzklasse „D“ erreichen, wobei die Klassen noch definiert werden müssen. Dazu Dirk Wohltorf, Präsident des IVD Bundesverband | Die Immobilienunternehmer:
„Wir wollen, dass der Gebäudebestand mittel- bis langfristig klimaneutral ist. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand. Das gelingt aber nur, wenn alle Menschen und die gesamte Wirtschaft, insbesondere das Bau- und Handwerksgewerbe, mitgenommen werden. Beim Heizungsgesetz (GEG) hat der Gesetzgeber gerade gezeigt, wie man es nicht machen sollte. Das darf mit der EU-Gebäuderichtlinie nicht noch einmal passieren, zumal die Auswirkungen für Gebäudeeigentümer noch viel gravierender sind. Denn das Heizungsgesetz verpflichtet nur dann zum Sanieren beziehungsweise zum Umstieg auf erneuerbare Energien, wenn die alte Heizung nicht mehr repariert werden kann. Kommt die EU-Gebäuderichtlinie in der vorliegenden Fassung, müssen hingegen die energetisch schlechtesten Gebäude saniert werden, selbst wenn sie noch „funktionieren“. Nach unserer Einschätzung wären insbesondere Einfamilienhäuser von der Sanierungspflicht betroffen, die auch deshalb so schlecht sind, weil die Eigentümer häufig nicht über die finanziellen Mittel verfügen, sie zu sanieren. Ihr Vermögen ist oftmals in der Immobilie gebunden. Ich appelliere an die deutschen Vertreter im EU-Rat, sich am Verhandlungstisch gegen einen Sanierungszwang einzusetzen. Ein möglicher Ausweg könnte darin liegen, die Sanierungspflicht innerhalb einer angemessen Frist von einem Neueigentümer erfüllen zu lassen. Das wäre ein Kompromiss mit Maß und Mitte. Anderenfalls holt sich die Politik die nächste blutige Nase und verspielt das Vertrauen der Bürger endgültig.“
Pressemitteilung vom 10. Oktober 2023
Gebäudeenergiegesetz durch Bundesverfassungsgericht gestoppt
Wohltorf: „Chance für Maß und Mitte“
Gestern Abend hat das Bundesverfassungsgericht einem Eilantrag stattgegeben und damit die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes noch in dieser Woche im Deutschen Bundestag gestoppt. Dazu erklärt Dirk Wohltorf, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD:
„Die von uns kritisierte Eile der Regierungskoalition ist ihr nun selbst auf die Füße gefallen. Wir hatten schon am Montag nach der Sachverständigenanhörung darauf hingewiesen, dass viele Fragen noch nicht geklärt sind. Wir hatten der Regierung empfohlen, sich und den Abgeordneten ausreichend Zeit zu lassen, das neue GEG praxisgerecht und verlässlich auszugestalten.
Jetzt öffnet sich ein Zeitkorridor, um das Gesetz zu verbessern. Insbesondere die geplanten mietrechtlichen Veränderungen sind unausgegoren, was auch die Sachverständigenanhörung bewies. Die beabsichtigte Kappungsgrenze von 50 Cent bei der Modernisierungsmieterhöhung reicht für Vermieter von kleinen Mehrfamilienhäusern nicht aus. Denn die Heizungsanlage in diesen Häusern ist im Verhältnis zur versorgenden Wohnfläche teurer als in sehr großen Mehrfamilienhäusern. Diese Vermieter werden benachteiligt. Wenn man schon eine Kappungsgrenze macht, dann sollte diese erst ab 25 Wohneinheiten gelten. Zudem sollte die Kappungsgrenze aufgrund der Inflation indexiert werden. Das gilt auch für die 2020 geschaffene Kappungsgrenze von zwei und drei Euro.
Außerdem besteht nun die Chance, das Gebäudeenergiegesetz mit der kommunalen Wärmeplanung zu verzahnen. Die im GEG-Entwurf bislang vorgesehene Fristenregelung ist eine Scheinverzahnung. Eile ist bei dem Förderkonzept geboten, da viele Immobilieneigentümer derzeit abwarten und nichts tun, was für den Klimaschutz am schlechtesten ist. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag sollte die Regierung die Zeit nutzen, um gesellschaftliche Akzeptanz für ihre Vorgehensweise bei der Transformation im Gebäudesektor zu schaffen – mit Maß und Mitte.“
Pressemitteilung vom 6. Juli 2023