IVD-Präsident Schick: „Verunsicherung der Wohneigentümer und Mieter sofort beenden!“
Mit hohen Erwartungen blickt die Immobilienwirtschaft auf die heutige Beratung des Entwurfs für das neue Gebäudeenergie-Gesetz im Bundeskabinett. Um die drohenden scharfen Vorschriften und ihre Folgen für Wohneigentümer und Mieter gibt es seit Wochen eine lebhafte öffentliche Debatte.
„Die Bundesregierung hat es nun selbst in der Hand, die tiefgreifende Verunsicherung sofort zu beenden und den verständlichen Sorgen um das eigene Haus oder eine bezahlbare Miete gerecht zu werden“, sagt Jürgen Michael Schick, der Präsident des Immobilienverband IVD – Die Immobilienunternehmer. „Voraussetzung dafür ist, dass die Bundesregierung mit ihren Anforderungen an die Heizungstechnik und die energetische Sanierung Rücksicht auf die baulichen und finanziellen Realitäten nimmt. Auch eine klare und verlässliche Förderperspektive ist unabdingbar. Wer fordert, muss auch fördern.“
Schick betont, dass geklärt werden müsse, in welchem Umfang die Heizungsumstellung gefördert wird. Der IVD appelliert an die Politik, dass schon Maßnahmen zur Erreichung des 65-Prozent-Ziels gefördert werden und nicht nur solche, die darüber hinaus gehen.
Von zentraler Bedeutung ist nach Einschätzung des IVD eine Technologieneutralität, die über die Vorgaben des Gesetzentwurfs hinausgeht. Die Hürden für neue Nahwärmenetze und Wasserstoff-ready-Lösungen seien viel zu hoch. Auch dürfe die Bundesregierung die Fertigstellungsrisiken künftiger Nahwärme-Projekte nicht den Gebäudeeigentümern auferlegen.
IVD-Präsident Schick appelliert an die Bundesregierung, das ganze Ausmaß der Vorschriftenlawine im Blick zu haben, die auf Wohneigentümer und Mieter derzeit zurollt: „Durch die europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie kommen zusätzliche hohe Auflagen für die Dämmung von Gebäuden bis hin zu Sanierungspflichten hinzu. Diese Anforderungen aus Brüssel hängen wie ein weiterer Kostenhammer über älteren deutschen Ein- und Mehrfamilienhäusern.“ Das Heizen von Gebäuden werde durch den gestern vom Europäischen Parlament beschlossenen Emissionshandel ETS2 ab 2027 stark verteuert.
Pressemitteilung vom 19. April 2023
Diese Neubauförderung verschärft den Wohnungsmangel
Zur heute von Bundesministerin Klara Geywitz vorgestellten Neubauförderung erklärt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD:
„Dieses Förderprogramm kurbelt den Neubau nicht an, sondern bremst ihn weiter aus. Dem tatsächlichen Bedarf von Bauherren und Investoren wird die Bundesregierung damit nicht gerecht. Denn die Wirtschaftlichkeitslücke beim Neubau, die durch steigende Zinsen und Herstellungskosten immer größer wird, kann mit dieser Förderung nicht annähernd geschlossen werden.
Vielmehr verschärft die Bundesregierung die Situation von Bauherren und Investoren, wenn sie ihre Fördermittel an hohe Bedingungen wie den Effizienzhaus-Standard 40 und das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS knüpft. Nicht nur Geringverdiener, sondern auch Familien mit mittlerem Einkommen können sich unter diesen Umständen den Erwerb von Wohneigentum kaum noch leisten. Man kann fast den Eindruck gewinnen, es sei gar nicht gewollt, dass diese Neubauförderung abgerufen wird.
Enttäuscht sind wir auch davon, dass es keine Förderung für den Erwerb von Bestandsimmobilien gibt. Dies ist nicht nur realitätsfern und widerspricht vielen politischen Appellen, sondern schadet auch den Klimaschutz-Bestrebungen.
Anstatt dem Wohnungsbau den dringend notwendigen Impuls zu geben, ist die Bundesregierung jetzt dafür verantwortlich, dass die Talfahrt bei den Baugenehmigungen und Baufertigstellungen weiter geht.“
Pressemitteilung vom 25. Januar 2023
Was ändert sich 2023 für Wohneigentümer, Vermieter und Bauherren?
- Erhöhung des linearen AfA-Satzes zur Abschreibung von Wohngebäuden
- Deutliche steuerliche Mehrbelastung bei Erbschaften und Schenkungen
- Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Wohnungseigentümern und Mietern
Im kommenden Jahr werden sich für Wohnungseigentümer, Vermieter und Bauherren einige Änderungen ergeben. Der Immobilienverband Deutschland IVD | Die Immobilienunternehmer hat die wichtigsten Neuerungen und daraus resultierende Forderungen identifiziert.
Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern
Ab dem 1. Januar 2023 werden die aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) resultierenden CO2-Kosten bei Wohngebäuden nicht mehr allein vom Mieter getragen, sondern auch vom Vermieter. Die Aufteilung erfolgt in Abhängigkeit des CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr. Bei Gebäuden mit einer besonders schlechten Energiebilanz übernehmen die Vermieter 95 Prozent und die Mieter fünf Prozent der CO2-Kosten, bei besonders energetisch effizienten Gebäuden (vergleichbar Standard EH55) übernehmen die Mieter 100 Prozent der CO2-Kosten. Die energetische Klassifizierung des Gebäudes und damit der Aufteilungsschlüssel werden anhand der Heizkostenabrechnung ermittelt. „In Zeiten explodierender Energiepreise ist die staatlich verordnete Verteuerung der Energie durch die CO2-Umlage extrem kontraproduktiv, selbst wenn die nächste Erhöhungsrunde des CO2-Preises ausgesetzt wird. Damit wird auch die mit der Aufteilung der Kosten auf Mieter und Vermieter ursprünglich bezweckte Lenkungswirkung komplett verfehlt“, kommentiert Carolin Hegenbarth, Bundesgeschäftsführerin des IVD.
Gaspreisbremse
Zwischen dem 1. März 2023 und dem 30. April 2024 gilt ein Preisdeckel für Gas und Fernwärme, eine Rückwirkung zum 1. Januar 2023 wird angestrebt. Der Preisdeckel bezieht sich auf 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs, der für die Ermittlung des Abschlages für September 2022 zugrunde gelegt wurde. Der gedeckelte Preis für Gas beträgt 12 Cent (brutto) pro Kilowattstunde, für Fernwärme 9,5 Cent (brutto). Verbräuche darüber hinaus werden zu den Preisen der geltenden Lieferverträge berechnet. Bei zentral geheizten Wohngebäuden erfolgt die Verrechnung des Rabatts an die einzelnen Mieter auf die einzelnen Wohnungen nach den bisher verwendeten Verteilungsschlüsseln.