Mehrbelastung beim Vererben und Verschenken
Die Erbschaft von Immobilien wird ab 2023 teurer. Das ergibt sich aus dem Jahressteuergesetz 2022, in dem die Bemessungsgrundlagen für Erben von Grundstücken geändert wurden.
„Die Neubewertung der Bemessungsgrundlagen bei Erbschaften wird in vielen Fällen zu einer erheblichen Erhöhung der Steuer führen. Wenn man die Bemessungsgrundlagen erhöht, ohne die Freibeträge entsprechend anzupassen, führt das zu einer überproportionalen Belastung der Familienangehörigen, die dann in vielen Fällen die Immobilie verkaufen müssen, um die Erbschaftsteuer aufzubringen. Der Gesetzgeber sollte daher dringend die Freibeträge erhöhen, die seit 2009 unverändert sind“, fügt Hegenbarth zur Mehrbelastung von Erben hinzu.