IVD-Präsident Dirk Wohltorf fordert Maß und Mitte
Die EU-Gebäuderichtlinie befindet sich derzeit in dem sogenannten Trilog. Unter der Moderation der EU-Kommission versuchen das EU-Parlament und der EU-Rat, sich auf einen abschließenden Text der Gebäuderichtlinie zu einigen. Voraussichtlich am 12. Oktober 2023 wird auf höherer Ebene das erste Mal über die im Richtlinienentwurf enthaltenen Mindestanforderungen an Bestandsgebäude beraten, welche in einem Sanierungszwang der am schlechtesten beschaffenen Bestandsgebäuden münden wird. Konkret heißt das: Bis zum Jahr 2030 sollen alle Wohnhäuser mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ und bis 2033 mindestens die Energieeffizienzklasse „D“ erreichen, wobei die Klassen noch definiert werden müssen. Dazu Dirk Wohltorf, Präsident des IVD Bundesverband | Die Immobilienunternehmer:
„Wir wollen, dass der Gebäudebestand mittel- bis langfristig klimaneutral ist. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand. Das gelingt aber nur, wenn alle Menschen und die gesamte Wirtschaft, insbesondere das Bau- und Handwerksgewerbe, mitgenommen werden. Beim Heizungsgesetz (GEG) hat der Gesetzgeber gerade gezeigt, wie man es nicht machen sollte. Das darf mit der EU-Gebäuderichtlinie nicht noch einmal passieren, zumal die Auswirkungen für Gebäudeeigentümer noch viel gravierender sind. Denn das Heizungsgesetz verpflichtet nur dann zum Sanieren beziehungsweise zum Umstieg auf erneuerbare Energien, wenn die alte Heizung nicht mehr repariert werden kann. Kommt die EU-Gebäuderichtlinie in der vorliegenden Fassung, müssen hingegen die energetisch schlechtesten Gebäude saniert werden, selbst wenn sie noch „funktionieren“. Nach unserer Einschätzung wären insbesondere Einfamilienhäuser von der Sanierungspflicht betroffen, die auch deshalb so schlecht sind, weil die Eigentümer häufig nicht über die finanziellen Mittel verfügen, sie zu sanieren. Ihr Vermögen ist oftmals in der Immobilie gebunden. Ich appelliere an die deutschen Vertreter im EU-Rat, sich am Verhandlungstisch gegen einen Sanierungszwang einzusetzen. Ein möglicher Ausweg könnte darin liegen, die Sanierungspflicht innerhalb einer angemessen Frist von einem Neueigentümer erfüllen zu lassen. Das wäre ein Kompromiss mit Maß und Mitte. Anderenfalls holt sich die Politik die nächste blutige Nase und verspielt das Vertrauen der Bürger endgültig.“
Pressemitteilung vom 10. Oktober 2023
Gebäudeenergiegesetz durch Bundesverfassungsgericht gestoppt
Wohltorf: „Chance für Maß und Mitte“
Gestern Abend hat das Bundesverfassungsgericht einem Eilantrag stattgegeben und damit die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes noch in dieser Woche im Deutschen Bundestag gestoppt. Dazu erklärt Dirk Wohltorf, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD:
„Die von uns kritisierte Eile der Regierungskoalition ist ihr nun selbst auf die Füße gefallen. Wir hatten schon am Montag nach der Sachverständigenanhörung darauf hingewiesen, dass viele Fragen noch nicht geklärt sind. Wir hatten der Regierung empfohlen, sich und den Abgeordneten ausreichend Zeit zu lassen, das neue GEG praxisgerecht und verlässlich auszugestalten.
Jetzt öffnet sich ein Zeitkorridor, um das Gesetz zu verbessern. Insbesondere die geplanten mietrechtlichen Veränderungen sind unausgegoren, was auch die Sachverständigenanhörung bewies. Die beabsichtigte Kappungsgrenze von 50 Cent bei der Modernisierungsmieterhöhung reicht für Vermieter von kleinen Mehrfamilienhäusern nicht aus. Denn die Heizungsanlage in diesen Häusern ist im Verhältnis zur versorgenden Wohnfläche teurer als in sehr großen Mehrfamilienhäusern. Diese Vermieter werden benachteiligt. Wenn man schon eine Kappungsgrenze macht, dann sollte diese erst ab 25 Wohneinheiten gelten. Zudem sollte die Kappungsgrenze aufgrund der Inflation indexiert werden. Das gilt auch für die 2020 geschaffene Kappungsgrenze von zwei und drei Euro.
Außerdem besteht nun die Chance, das Gebäudeenergiegesetz mit der kommunalen Wärmeplanung zu verzahnen. Die im GEG-Entwurf bislang vorgesehene Fristenregelung ist eine Scheinverzahnung. Eile ist bei dem Förderkonzept geboten, da viele Immobilieneigentümer derzeit abwarten und nichts tun, was für den Klimaschutz am schlechtesten ist. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag sollte die Regierung die Zeit nutzen, um gesellschaftliche Akzeptanz für ihre Vorgehensweise bei der Transformation im Gebäudesektor zu schaffen – mit Maß und Mitte.“
Pressemitteilung vom 6. Juli 2023
IVD-Präsident Schick: „Verunsicherung der Wohneigentümer und Mieter sofort beenden!“
Mit hohen Erwartungen blickt die Immobilienwirtschaft auf die heutige Beratung des Entwurfs für das neue Gebäudeenergie-Gesetz im Bundeskabinett. Um die drohenden scharfen Vorschriften und ihre Folgen für Wohneigentümer und Mieter gibt es seit Wochen eine lebhafte öffentliche Debatte.
„Die Bundesregierung hat es nun selbst in der Hand, die tiefgreifende Verunsicherung sofort zu beenden und den verständlichen Sorgen um das eigene Haus oder eine bezahlbare Miete gerecht zu werden“, sagt Jürgen Michael Schick, der Präsident des Immobilienverband IVD – Die Immobilienunternehmer. „Voraussetzung dafür ist, dass die Bundesregierung mit ihren Anforderungen an die Heizungstechnik und die energetische Sanierung Rücksicht auf die baulichen und finanziellen Realitäten nimmt. Auch eine klare und verlässliche Förderperspektive ist unabdingbar. Wer fordert, muss auch fördern.“
Schick betont, dass geklärt werden müsse, in welchem Umfang die Heizungsumstellung gefördert wird. Der IVD appelliert an die Politik, dass schon Maßnahmen zur Erreichung des 65-Prozent-Ziels gefördert werden und nicht nur solche, die darüber hinaus gehen.
Von zentraler Bedeutung ist nach Einschätzung des IVD eine Technologieneutralität, die über die Vorgaben des Gesetzentwurfs hinausgeht. Die Hürden für neue Nahwärmenetze und Wasserstoff-ready-Lösungen seien viel zu hoch. Auch dürfe die Bundesregierung die Fertigstellungsrisiken künftiger Nahwärme-Projekte nicht den Gebäudeeigentümern auferlegen.
IVD-Präsident Schick appelliert an die Bundesregierung, das ganze Ausmaß der Vorschriftenlawine im Blick zu haben, die auf Wohneigentümer und Mieter derzeit zurollt: „Durch die europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie kommen zusätzliche hohe Auflagen für die Dämmung von Gebäuden bis hin zu Sanierungspflichten hinzu. Diese Anforderungen aus Brüssel hängen wie ein weiterer Kostenhammer über älteren deutschen Ein- und Mehrfamilienhäusern.“ Das Heizen von Gebäuden werde durch den gestern vom Europäischen Parlament beschlossenen Emissionshandel ETS2 ab 2027 stark verteuert.
Pressemitteilung vom 19. April 2023
Diese Neubauförderung verschärft den Wohnungsmangel
Zur heute von Bundesministerin Klara Geywitz vorgestellten Neubauförderung erklärt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD:
„Dieses Förderprogramm kurbelt den Neubau nicht an, sondern bremst ihn weiter aus. Dem tatsächlichen Bedarf von Bauherren und Investoren wird die Bundesregierung damit nicht gerecht. Denn die Wirtschaftlichkeitslücke beim Neubau, die durch steigende Zinsen und Herstellungskosten immer größer wird, kann mit dieser Förderung nicht annähernd geschlossen werden.
Vielmehr verschärft die Bundesregierung die Situation von Bauherren und Investoren, wenn sie ihre Fördermittel an hohe Bedingungen wie den Effizienzhaus-Standard 40 und das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS knüpft. Nicht nur Geringverdiener, sondern auch Familien mit mittlerem Einkommen können sich unter diesen Umständen den Erwerb von Wohneigentum kaum noch leisten. Man kann fast den Eindruck gewinnen, es sei gar nicht gewollt, dass diese Neubauförderung abgerufen wird.
Enttäuscht sind wir auch davon, dass es keine Förderung für den Erwerb von Bestandsimmobilien gibt. Dies ist nicht nur realitätsfern und widerspricht vielen politischen Appellen, sondern schadet auch den Klimaschutz-Bestrebungen.
Anstatt dem Wohnungsbau den dringend notwendigen Impuls zu geben, ist die Bundesregierung jetzt dafür verantwortlich, dass die Talfahrt bei den Baugenehmigungen und Baufertigstellungen weiter geht.“
Pressemitteilung vom 25. Januar 2023
Was ändert sich 2023 für Wohneigentümer, Vermieter und Bauherren?
- Erhöhung des linearen AfA-Satzes zur Abschreibung von Wohngebäuden
- Deutliche steuerliche Mehrbelastung bei Erbschaften und Schenkungen
- Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Wohnungseigentümern und Mietern
Im kommenden Jahr werden sich für Wohnungseigentümer, Vermieter und Bauherren einige Änderungen ergeben. Der Immobilienverband Deutschland IVD | Die Immobilienunternehmer hat die wichtigsten Neuerungen und daraus resultierende Forderungen identifiziert.