Gebäudeenergiegesetz durch Bundesverfassungsgericht gestoppt
Wohltorf: „Chance für Maß und Mitte“
Gestern Abend hat das Bundesverfassungsgericht einem Eilantrag stattgegeben und damit die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes noch in dieser Woche im Deutschen Bundestag gestoppt. Dazu erklärt Dirk Wohltorf, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD:
„Die von uns kritisierte Eile der Regierungskoalition ist ihr nun selbst auf die Füße gefallen. Wir hatten schon am Montag nach der Sachverständigenanhörung darauf hingewiesen, dass viele Fragen noch nicht geklärt sind. Wir hatten der Regierung empfohlen, sich und den Abgeordneten ausreichend Zeit zu lassen, das neue GEG praxisgerecht und verlässlich auszugestalten.
Jetzt öffnet sich ein Zeitkorridor, um das Gesetz zu verbessern. Insbesondere die geplanten mietrechtlichen Veränderungen sind unausgegoren, was auch die Sachverständigenanhörung bewies. Die beabsichtigte Kappungsgrenze von 50 Cent bei der Modernisierungsmieterhöhung reicht für Vermieter von kleinen Mehrfamilienhäusern nicht aus. Denn die Heizungsanlage in diesen Häusern ist im Verhältnis zur versorgenden Wohnfläche teurer als in sehr großen Mehrfamilienhäusern. Diese Vermieter werden benachteiligt. Wenn man schon eine Kappungsgrenze macht, dann sollte diese erst ab 25 Wohneinheiten gelten. Zudem sollte die Kappungsgrenze aufgrund der Inflation indexiert werden. Das gilt auch für die 2020 geschaffene Kappungsgrenze von zwei und drei Euro.
Außerdem besteht nun die Chance, das Gebäudeenergiegesetz mit der kommunalen Wärmeplanung zu verzahnen. Die im GEG-Entwurf bislang vorgesehene Fristenregelung ist eine Scheinverzahnung. Eile ist bei dem Förderkonzept geboten, da viele Immobilieneigentümer derzeit abwarten und nichts tun, was für den Klimaschutz am schlechtesten ist. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag sollte die Regierung die Zeit nutzen, um gesellschaftliche Akzeptanz für ihre Vorgehensweise bei der Transformation im Gebäudesektor zu schaffen – mit Maß und Mitte.“
Pressemitteilung vom 6. Juli 2023
IVD-Präsident Schick: „Verunsicherung der Wohneigentümer und Mieter sofort beenden!“
Mit hohen Erwartungen blickt die Immobilienwirtschaft auf die heutige Beratung des Entwurfs für das neue Gebäudeenergie-Gesetz im Bundeskabinett. Um die drohenden scharfen Vorschriften und ihre Folgen für Wohneigentümer und Mieter gibt es seit Wochen eine lebhafte öffentliche Debatte.
„Die Bundesregierung hat es nun selbst in der Hand, die tiefgreifende Verunsicherung sofort zu beenden und den verständlichen Sorgen um das eigene Haus oder eine bezahlbare Miete gerecht zu werden“, sagt Jürgen Michael Schick, der Präsident des Immobilienverband IVD – Die Immobilienunternehmer. „Voraussetzung dafür ist, dass die Bundesregierung mit ihren Anforderungen an die Heizungstechnik und die energetische Sanierung Rücksicht auf die baulichen und finanziellen Realitäten nimmt. Auch eine klare und verlässliche Förderperspektive ist unabdingbar. Wer fordert, muss auch fördern.“
Schick betont, dass geklärt werden müsse, in welchem Umfang die Heizungsumstellung gefördert wird. Der IVD appelliert an die Politik, dass schon Maßnahmen zur Erreichung des 65-Prozent-Ziels gefördert werden und nicht nur solche, die darüber hinaus gehen.
Von zentraler Bedeutung ist nach Einschätzung des IVD eine Technologieneutralität, die über die Vorgaben des Gesetzentwurfs hinausgeht. Die Hürden für neue Nahwärmenetze und Wasserstoff-ready-Lösungen seien viel zu hoch. Auch dürfe die Bundesregierung die Fertigstellungsrisiken künftiger Nahwärme-Projekte nicht den Gebäudeeigentümern auferlegen.
IVD-Präsident Schick appelliert an die Bundesregierung, das ganze Ausmaß der Vorschriftenlawine im Blick zu haben, die auf Wohneigentümer und Mieter derzeit zurollt: „Durch die europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie kommen zusätzliche hohe Auflagen für die Dämmung von Gebäuden bis hin zu Sanierungspflichten hinzu. Diese Anforderungen aus Brüssel hängen wie ein weiterer Kostenhammer über älteren deutschen Ein- und Mehrfamilienhäusern.“ Das Heizen von Gebäuden werde durch den gestern vom Europäischen Parlament beschlossenen Emissionshandel ETS2 ab 2027 stark verteuert.
Pressemitteilung vom 19. April 2023
Diese Neubauförderung verschärft den Wohnungsmangel
Zur heute von Bundesministerin Klara Geywitz vorgestellten Neubauförderung erklärt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD:
„Dieses Förderprogramm kurbelt den Neubau nicht an, sondern bremst ihn weiter aus. Dem tatsächlichen Bedarf von Bauherren und Investoren wird die Bundesregierung damit nicht gerecht. Denn die Wirtschaftlichkeitslücke beim Neubau, die durch steigende Zinsen und Herstellungskosten immer größer wird, kann mit dieser Förderung nicht annähernd geschlossen werden.
Vielmehr verschärft die Bundesregierung die Situation von Bauherren und Investoren, wenn sie ihre Fördermittel an hohe Bedingungen wie den Effizienzhaus-Standard 40 und das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS knüpft. Nicht nur Geringverdiener, sondern auch Familien mit mittlerem Einkommen können sich unter diesen Umständen den Erwerb von Wohneigentum kaum noch leisten. Man kann fast den Eindruck gewinnen, es sei gar nicht gewollt, dass diese Neubauförderung abgerufen wird.
Enttäuscht sind wir auch davon, dass es keine Förderung für den Erwerb von Bestandsimmobilien gibt. Dies ist nicht nur realitätsfern und widerspricht vielen politischen Appellen, sondern schadet auch den Klimaschutz-Bestrebungen.
Anstatt dem Wohnungsbau den dringend notwendigen Impuls zu geben, ist die Bundesregierung jetzt dafür verantwortlich, dass die Talfahrt bei den Baugenehmigungen und Baufertigstellungen weiter geht.“
Pressemitteilung vom 25. Januar 2023
Was ändert sich 2023 für Wohneigentümer, Vermieter und Bauherren?
- Erhöhung des linearen AfA-Satzes zur Abschreibung von Wohngebäuden
- Deutliche steuerliche Mehrbelastung bei Erbschaften und Schenkungen
- Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Wohnungseigentümern und Mietern
Im kommenden Jahr werden sich für Wohnungseigentümer, Vermieter und Bauherren einige Änderungen ergeben. Der Immobilienverband Deutschland IVD | Die Immobilienunternehmer hat die wichtigsten Neuerungen und daraus resultierende Forderungen identifiziert.
Gaspreisbremse
Zwischen dem 1. März 2023 und dem 30. April 2024 gilt ein Preisdeckel für Gas und Fernwärme, eine Rückwirkung zum 1. Januar 2023 wird angestrebt. Der Preisdeckel bezieht sich auf 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs, der für die Ermittlung des Abschlages für September 2022 zugrunde gelegt wurde. Der gedeckelte Preis für Gas beträgt 12 Cent (brutto) pro Kilowattstunde, für Fernwärme 9,5 Cent (brutto). Verbräuche darüber hinaus werden zu den Preisen der geltenden Lieferverträge berechnet. Bei zentral geheizten Wohngebäuden erfolgt die Verrechnung des Rabatts an die einzelnen Mieter auf die einzelnen Wohnungen nach den bisher verwendeten Verteilungsschlüsseln.