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Erhöhung des linearen AfA-Satzes

Der lineare AfA-Satz zur Abschreibung von Wohngebäuden wird zum 1. Januar 2023 von zwei auf drei Prozent angehoben. „Mit der Erhöhung der linearen Abschreibung von Wohngebäuden ist ein richtiger erster Schritt getan, um den Wohnungsbau in der angespannten wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich auszubremsen. Deshalb ist es auch so wichtig, dass der höhere AfA-Satz vorgezogen wurde und bereits für Wohngebäude gilt, die nach dem 1. Januar 2023 fertiggestellt werden“, sagt Carolin Hegenbarth. Ursprünglich sollte das erst für Gebäude gelten, die nach dem 30. Juni 2023 fertiggestellt werden.