02295-901900   Link zur Telefonnummer   info(ät)s-moeller.de    Erstelle eine Nachricht Hier geht's zur Fecebookseite     Mitglied im IVD Link zum IVD  

Eigentumswohnung/Mietrecht: Ex-Mieter darf nicht schlechter gestellt sein als "Fremde"

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Mieter, die beim Verkauf ihrer Wohnung von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen, nicht schlechter gestellt werden dürfen als Kaufinteressenten auf dem freien Markt („Erstkäufer“). In dem konkreten Fall hatte eine Mieterin die Wohnung nach der Umwandlung von einer Miet- in eine Eigentumswohnung zu einem Preis gekauft, der zehn Prozent höher war, als der, den ein Käufer auf dem freien Markt zu zahlen gehabt hätte. Der Vermieter begründete diese Nebenabrede damit, dass eine vermietete Wohnung für Kaufinteressenten „weniger wert“ sei. Das zog nicht. Der ehemalige Vermieter musste dem Käufer die Differenz erstatten. Der Gesetzgeber habe sicherstellen wollen, dass Mieter nicht "ungünstiger" behandelt werden. (BGH, VIII ZR 305/20)