Mietminderung: "Unregelmäßiger" Lärm bringt 10 Prozent
Auch wenn eine Mietwohnung einen "moderaten Preis" hat (hier zahlte die Mieterin knapp 5,00 € kalt pro Quadratmeter), muss die Bewohnerin es nicht hinnehmen, dass Mitmieter die Nachtruhe durch lautes Poltern und Herumtrampeln, durch Musik und durch Türen schlagen sowie durch Schreien und Streiten empfindlich stören. Der Vermieter kann nicht argumentieren, dass es nach einer pauschalen Stellungnahme der Hausverwaltung "keine besonderen Vorkommnisse im Zusammenhang mit Ruhestörung oder Störung der allgemeinen Ordnung" gegeben habe. Die Mieterin darf die Miete mindern (hier in Höhe von 10 %). (AG Bergheim, 23 C 147/12)