Mietrecht: Eigenbedarf kann auch durch den Verkauf einer Wohnung entstehen
Besitzt ein Eigentümer zwei Wohnungen in einem Haus, von der er eine bewohnt und eine vermietet, so darf er seinem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er die von ihm bewohnte Wohnung umbauen lassen und neu vermieten will und mit Beginn der Arbeiten in die Wohnung seines Mieters ziehen und dort künftig wohnen möchte. (BGH, VIII ZR 289/23)