Mietrecht: Wer Essensreste aus dem Fenster wirft, fliegt hinterher
Hat ein Mieter mehrfach Essensreste (unter anderem Nudeln, Fleisch, Gewürzgurken und Knochen) aus dem Dachfenster geworfen, die die Dachrinne verstopften und wegen des Säuregehalts beschädigten, so muss er die Kündigung des Mietvertrages hinnehmen, wenn er deswegen bereits eine Abmahnung vom Vermieter erhalten hat. Verletzt er seine "mietvertraglichen Pflichten" wiederholt, was mit der Beschädigung der Mietsache eindeutig vorliegt, so muss er die vier Wände verlassen. (Dem Mann, der einen rechtlichen Betreuer hat, wurde mehr Zeit als die hier geltenden 6 Wochen für die Räumung der Wohnung gegeben - dreieinhalb Monate gab es zusätzlich.) (AG Hannover, 510 C 5216/23)