Steuerrecht: Für Fristversäumnis haftet der Notar nicht zwingend
Hat ein Notar einen Teilerbauseinandersetzungsvertrag zwischen Geschwistern beurkundet (es ging dabei um ein inländisches Grundstück) und zeigt er den Vertrag nicht rechtzeitig der Grunderwerbsteuerstelle beim Finanzamt an, so haftet er nicht für daraus entstehende Folgen. Die Schuldner für die Grunderwerbsteuer aus dem Vertrag müssen parallel und unabhängig davon dem Finanzamt den Grundstücksvertrag anzeigen. Machen die Geschwister die Teilerbauseinandersetzung wieder rückgängig, so stellt sich die Frage, ob die eigentlich fällig gewordene Grunderwerbsteuer wegen der Rückabwicklung noch festgesetzt werden und ob die Notarin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantrage kann. Kann sie nicht, so der Bundesfinanzhof. Das könnten nur die „am Grunderwerbsteuerverfahren beteiligten Steuerpflichtigen“ (also die Geschwister). (BFH, II R 22/23)