02295-901900   Link zur Telefonnummer   info(ät)s-moeller.de    Erstelle eine Nachricht Hier geht's zur Fecebookseite     Mitglied im IVD Link zum IVD  

Verwaltungsrecht: Eine ehemalige Synagoge darf nicht einfach abgerissen werden

Der Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes, das nach Untersuchungen zu seiner Geschichte im Jahr 1633 als jüdischer Betsaal errichtet worden ist, darf das Gebäude nicht abreißen. Das gelte auch dann, wenn die frühere Synagoge seit Ende der 1980er Jahre ungenutzt ist und verfällt. Der Eigentümer kann nicht mit dem Argument durchdringen, dass der historische Sachverhalt „nicht ausreichend aufgeklärt“ worden und die Rettung des Gebäudes ihm „wirtschaftlich unzumutbar“ sei. Das gelte jedenfalls dann, wenn er nicht belegt, dass das Denkmal unverkäuflich ist (hier hatte ihm zum Beispiel die Stadt einen Kauf angeboten).  (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, 10 A 1397/22)