Sie haben noch keinen Energieausweis für Ihre Immobilie?
Nach den Vorschriften des Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist jeder Eigentümer, der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Diese Verpflichtung besteht nicht erst mit Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags, sondern muss bereits zum Zeitpunkt der Angebotsphase erfüllt werden. Bereits in kommerziellen Anzeigen müssen die wesentlichen Informationen des Energieausweises veröffentlicht werden. Verstöße gegen die Vorschriften der EnEV werden als Ordnungswidrigkeit geahndet - es drohen empfindliche Bußgelder.
Mit welchen Anforderungen Sie als Verkäufer oder Vermieter sonst noch konfrontiert werden, erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.
Bestellen Sie bei uns jetzt den Energieausweis für Ihre Immobilie, telefonisch unter 02295 901 900 oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!