09.01.2021
Seit 23.12.2020 gilt in ganz Deutschland das neue Maklergesetz. Somit haben Sie als Erwerber eines Wohnhauses oder einer Einliegerwohnung die Sicherheit, lediglich eine Provision in der Höhe zahlen zu müssen, die auch der Verkäufer zahlt. Der Käufer zahlt in diesen Fällen also nicht mehr die alleinige Provision, wie es in einigen Regionen oder Bundesländern üblich war. Schon immer haben wir nach diesem Grundstz gearbeitet und haben die Gesamtprovision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Wir sehen uns als fairen Vermittler zwischen den Vertragsparteien und wollen beide Seiten fair und transparent beraten und auf dem Weg des Immobilienkaufs und Immobilienverkaufs begleiten.
Wenn Sie Fragen zum neuen Maklergesetz haben, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
30.09.2020
Ab sofort erhalten Sie die Möglichkeit, kostenfrei den aktuellen Wert Ihrer Immobilie zu erfahren. Bitte beachten Sie, dass es sich um ein automatisiertes Verfahren handelt, das etwaige Besonderheiten nicht abschließend berücksichtigen kann. Sofern Sie einen genauen Verkehrswert unter Berücksichtigung aller rechtlichen Aspekte sowie der Ausstattungs- und Zustandsmerkmale benötigen, erstellen wir für Sie gerne ein umfängliches Verkehrswertgutachten oder je nach Bedarf eine Kurzbewertung.
Hier geht es zur kostenlosen Bewertung. Bitte halten Sie folgende Daten bereit: Objektadresse, Objektart, Baujahr, Grundstücksgröße, Wohnfläche, Modernisierungsgrad, Ausstattungsgrad und Zustand.
08.09.2020
Am 01.11.2020 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz - GEG - in Kraft. Es ersetzt unter anderem die derzeit noch gültige Energieeinsparverordnung (EnEV). Eine neue Regelung betrifft die Ölzentralheizungen. Diese dürfen ab 2026 nur noch neu eingebaut werden, wenn die Warmwasserbereitung als hybride Anlage betrieben wird. Ein Teil der Warmwasserbereitung muss dann also auch mit Hilfe von erneuerbaren Energien erfolgen. Ein Neueinbau ist ebenfalls möglich, wenn nicht an das Gasnetz oder an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden kann. Bereits bestehende Ölheizungen und Gasheizungen dürfen weiter betrieben werden. Sind diese aber vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden, dürfen sie nicht weiter betrieben werden.
Für Immobilienkäufer wichtig: Der Käufer hat nach § 80 Abs. 4 Satz 6 GEG die Pflicht, ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis mit einer Person durchzuführen, die zu einer Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist und diese das Gespräch kostenlos anbietet.
10.07.2020
Ab sofort erreichen Sie uns auch über WhatsApp unter 02295 901 900. Nutzen Sie gerne auch diese schnelle Kontaktmöglichkeit. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
25.06.2020
Die ab Juli bis Dezember 2020 auf 16 % gesenkte Mehrwertsteuer geben wir in vollem Umfang an unsere Kunden weiter.
Die Standartprovision reduziert sich damit für Käufer und Verkäufer von 3,57 % auf 3,48 %.