RECHT SO | Interessante Urteile im Immobilienrecht
Steuerrecht: Auch mit "Homeoffice" bleibt "Selbstgenutztes" steuerfrei
Verkauft eine Lehrerin eine selbstgenutzte Eigentumswohnung weniger als zehn Jahre nach der Anschaffung (= "Spekulationsfrist") mit einem Gewinn in Höhe von knapp 100.000 Euro, so wird auch dann keine Spekulationssteuer fällig, wenn sie einen Raum als "häusliches Arbeitszimmer" steuerlich abgesetzt hat. Ein anteiliges, privates Veräußerungsgeschäft in Bezug auf das "Homeoffice" liege nicht vor, so der Bundesfinanzhof. Hier sollten wegen des Flächenanteils des Arbeitszimmers in Höhe von 10 Prozent auch knapp 10.000 Euro versteuert werden - mussten aber nicht: "Auch bei einer nahezu ausschließlichen Nutzung des in die häusliche Sphäre eingebundenen Arbeitszimmers für betriebliche/berufliche Tätigkeiten kann daher unterstellt werden, dass es im Übrigen - also zu weniger als 10 Prozent - zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird." (BFH, IX R 27/19)
Grundsteuer: Bei einem Vorkaufsrecht geht das "wirtschaftliche Eigentum" später über
Grundsätzlich ist es so, dass bei einem Grundstücksverkauf der Käufer erst mit Beginn des Jahres zur Grundsteuer herangezogen werden kann, das auf das Jahr folgt, in dem der Kaufvertrag geschlossen worden ist. Für das laufende Jahr bleibt der Verkäufer zahlungspflichtig. Wurde ein Vorkaufsrecht vereinbart, so ist derjenige, dem diese Recht eingeräumt worden ist, erst dann zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet, wenn ihm das "wirtschaftliche Eigentum" tatsächlich zuzurechnen ist. Der Käufer "erlangt wirtschaftliches Eigentum regelmäßig erst ab dem Zeitpunkt, ab dem er (...) über das Grundstück verfügen kann". (BFH, II R 44/17)
Mietrecht: Nach einer Zwangsversteigerung gilt besonderes Kündigungsrecht
Ersteigert ein Eigentümer eine Immobilie bei einer Zwangsversteigerung, so hat er das Recht, den Mietern die Mietverträge zu kündigen. Das gelte auch dann, wenn die vorhandenen Mietverträge eigentlich eine Eigenbedarfskündigung ausschließen. Der Eigentümer hat ein Sonderkündigungsrecht aus dem Zwangsversteigerungsgesetz. Das gelte unabhängig davon, was der vorherige Vermieter mit den Mietern vereinbart hat. (BGH, VIII ZR 76/20)
Schönheitsreparaturen: Wer in eine bunte Bude einzieht, muss nicht renoviert ausziehen
Ist ein Mieter in eine Wohnung gezogen, in der die Wände zum Teil farbig waren (im Kinderzimmer gab es eine lila/grüne Bordüre, die Wände im Wintergarten waren orange und das Wohnzimmer war cremefarben gestrichen), so muss er beim Auszug auch dann nicht renovieren, wenn die vorhandene Klausel im Mietvertrag zu den Schönheitsreparaturen im Grunde wirksam ist. Die "individuelle Dekoration des Vormieters ist ein gewichtiges Indiz für eine unrenovierte Wohnung". Die Farben stellen "deutliche Gebrauchsspuren" dar. (LG Krefeld, 2 S 26/20)
Steuerrecht: Auch kurzeitige Überlassung kann die Steuerfreiheit kosten
Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht. Verkauft ein Hausbesitzer seine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung wieder, so bleibt der Verkaufsgewinn auch dann steuerfrei, wenn der Eigentümer zwischendurch ausgezogen und unter einer anderen Adresse gemeldet ist. Überlässt der Eigentümer hingegen einem Angehörigen die Wohnung (hier nutzt eine Angehörige die Wohnung – wenn auch wenige Nächte im Jahr – als Zufluchtsmöglichkeit mit, um einer wegen der Alkoholerkrankung des Ehepartners in der gemeinsamen Ehewohnung unerträglich gewordenen Situation zu entfliehen), so liegt eine „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken nicht mehr vor. (BFH, IX R 6/18)
- Nachbarrecht: Verschattung einer Photovoltaikanlage ist hinzunehmen
- Verwaltungsrecht: Vegetarische Grundstückseigentümer dürfen Jagd verbieten lassen
- Eigenbedarfskündigung: Im ersten Schreiben müssen noch keine Details stehen
- Gewerbemiete/Umsatzsteuer: Nur was "offen" ausgewiesen ist, darf auch abgezogen werden